Flurbereinigungsbeschluss zum Ausbau der A8 Enztalquerung wurde am 08. Juni 2016 erlassen

Ab Herbst 2016 sollen die ersten Maßnahmen zum Ausbau A8 Enztalquerung umgesetzt werden. Hierzu ist es notwendig, dass der Bauherr umgehend über diese Flächen verfügen kann. Dazu bedient er sich eines Flurbereinigungsverfahrens. Das förmliche Verfahren wurde mit dem Flurbereinigungsbeschluss vom 08. Juni 2016 eröffnet. In den nächsten Wochen werden alle Eigentümer im Verfahrensgebiet durch Bekanntmachung in der PZ und BN sowie in den örtlichen Gemeindblättern eingeladen, einen Vorstand zu wählen.

Bitte prüfen sie an Hand der Gebietskarte, ob ihr Grundstück am Flurbereinigungsverfahren teilnimmt, dann werden sie künftig Teilnehmer sein.

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