Datenschutzordnung im Verein

(als Anlage zur Satzung)

§ 1

Allgemeine Grundsätze:

Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten erfolgt im Verein nach den Richtlinien der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG-Neu).

(1) Der Verein speichert mit Einwilligung seiner Mitglieder deren personenbezogene Daten, verarbeitet diese auch auf elektronischem Wege und nutzt sie zur Erfüllung der Aufgaben des Vereins.

(2) Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Verein folgende personenbezogenen Daten auf:
– Vor- und Zuname
– Geburtsdatum
– Anschrift
– Kommunikationsdaten und
– Bankverbindung

Die personenbezogenen Daten werden durch organisatorische Maßnahmen vor einem unberechtigten Zugriff Dritter geschützt.

§ 2

Festlegung der verwendeten Daten:

(1) Name, Vorname, Adresse und Geburtsdatum werden ausschließlich vom Vorstand, dem Schatzmeister und dem Schriftführer genutzt.

(2) Die Bankverbindung der Mitglieder ist lediglich dem Vorstand und dem Schatzmeister bekannt. Beim Einzug der Mitgliedsbeiträge durch die Bank werden ausschließlich die Daten verwendet, die für die Erfüllung der Aufgaben des Vereins notwendig sind.

(3) Die E-Mail-Adressen werden ausschließlich vom Vorstand, dem Schatzmeister und dem Schriftführer zum Zwecke der Unterrichtung der Mitglieder im Rahmen von Mitgliederbriefen über die Tätigkeiten im Verein genutzt. Auch die Einladungen für die Generalversammlung werden per E-Mail mitgeteilt.

§ 3

Austritt aus dem Verein:

(1) Beim Austritt von Mitgliedern werden alle gespeicherten Daten gelöscht. Personenbezogene Daten des austretenden Mitglieds, die die Kassenverwaltung des Vereins betreffen, werden gem. den steuerlichen Bestimmungen bis zu 10 Kalenderjahre ab der Wirksamkeit des Austritts durch den Verein aufbewahrt. Danach werden diese Daten gelöscht.

§ 4 Übermittlung von Daten:

(1) Die Weitergabe und/bzw. Verkauf von Mitgliederdaten an Dritte ist verboten.

§ 5

Pressearbeit:

(1) Der Verein informiert bei besonderen Ereignissen die Presse mit entsprechenden Namen und Bildmaterialien.

(2) Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand einer solchen Veröffentlichung widersprechen. Im Falle des Widerspruchs unterbleiben in Bezug auf das widersprechende Mitglied weitere Veröffentlichungen.

§ 6 Weitergabe von Mitgliedsdaten an Vereinsmitglieder:

(1) Für bestimmte Vereinszwecke können die erforderlichen Daten an Vereinsmitglieder weitergegeben werden. Das Mitglied ist ebenso an unsere Datenschutzordnung gebunden.

§ 7

Mitgliederverzeichnisse:

(1) Mitgliederverzeichnisse werden nur an Vorstandsmitglieder und sonstige Mitarbeiter ausgehändigt, die im Verein eine besondere Funktion ausüben.

§ 8

Beschwerderecht:

Als Aufsichtsbehörde für die Einreichung von Beschwerden zum Datenschutz steht der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit Baden-Württemberg in Königsstr. 10a, 70173 Stuttgart zur Verfügung.
Eine evtl. Beschwerde kann auch online eingereicht werden unter:
www.baden-württemberg.datenschutz.de/beschwerde-online-einreichen/

 

Niefern, 05.12.2018